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Channel: Kommentare zu: AGB-Checkbox als Conversions-Hürde (Teil 2/2) Die juristische Sicht
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Von: Thomas Lang

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Wenn Du als „aktive Erklärung durch den Nutzer“ das Anklicken einer Checkbox meinst das nichts anders als den bool-Wert 1 in ein DB-Feld setzt, dann ja: Nur der Link genügt (vgl. auch Bsp. Amazon, Digitec, Zalando).

Als Beweissicherung hast Du den Klick auf den Kaufen-Button rsp. alle damit zusammenhängenden Client-Werte (IP, Timestamp, Browser-DNA etc.). Die „1“ für die aktive Checkbox brauchst Du nicht.


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